Unterrichtsversorgung

Rohdaten // verarbeitet von Max Donheiser & Michel Penke

Anmerkung

Berlin stellt seine Schuldaten online auf der Seite Berlin.de zur Verfügung. Die Daten wurden gescrapt und danach ausgewertet. Da in Berlin bereits die Daten für das Schuljahr 2019/20 vorlagen, wurde anders als in den meisten anderen Bundesländern das aktuelle Schuljahr ausgewertet. Ebenfalls in die Auswertung eingeflossen ist die Kleine Anfrage Drucksache 18 / 21 192 an den Berliner Senat. Die aufbereiteten Daten finden Sie im Master-File.

Anmerkung

Die Regierung des Landes Hamburg hat im Zuge der Kleinen Anfragen auf die Frage der Opposition geantwortet. Aus den Daten ging jedoch trotz detaillierter Fragestellung keine schulscharfen Unterrichtsversorgungsquoten hervor. Stattdessen haben wir uns bei der Darstellung auf den Unterrichtsausfall konzentriert. Die Daten beziehen sich auf das Schuljahr 2018/19, da zum Zeitpunkt der Kleinen Anfragen nicht zu erwarten war, Daten für 2019/20 zu bekommen. Die aufbereiteten Daten finden Sie im Master-File.

Anmerkung

Die Regierung des Landes Niedersachsen hat die Daten im Zuge der Kleinen Anfrage Drucksache 18/4329 und Drucksache 18/4677 transparent gemacht. Die Daten sind wie gefordert schulscharf und nicht akkumuliert und beziehen sich auf das Schuljahr 2018/19, da zum Zeitpunkt der Kleinen Anfragen nicht zu erwarten war, Daten für 2019/20 zu bekommen. Da die Antwort auf die Kleine Anfrage keine absoluten oder relativen Informationen zu der schulscharfen Zahl der Lehrer bzw. den fehlenden Lehrern lieferte, haben wir auf Anraten des niedersächsischen Kultusministerium die "Arbeitszeitgrundverordnung - Schule" zu Berechnung herangezogen. Entsprechend wurde die Anzahl der Lehrer als Quotient der Ist-Schulstunden und der Regelstundenzahl der Lehrer in Abhängigkeit der Schulform berechnet. Die Lehrerfehlzahl berechnet sich aus der Differenz der Lehrerzahl und der Lehrersollzahl, die als Quotienten der Soll-Schulstunden und der Regelstundenzahl der Lehrer in Abhängigkeit der Schulform berechnet wurde. Diese Zahlen sind Näherungswerte, da die in der Arbeitszeitverordnung unter § 3 (3) aufgeführten Sonderregelungen nicht einberechnet werden konnten. Der Wert für Berufsbildende Schulen § 3 (2) 8. wurde als Mittelwert der angegebenen Werte mit 25 Unterrichtsstunden taxiert, weil keine Informationen über die Anzahl der Einstiegsämter vorlagen. Die aufbereiteten Daten finden Sie im Master-File.

Anmerkung

Die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Zuge der Kleinen Anfragen Drucksache 17/7142 und Drucksache 17/7958 auf die Frage der Opposition geantwortet. Teils waren die Antworten lediglich akkumuliert, teils schulscharf. Die Daten beziehen sich auf das Schuljahr 2018/19, da zum Zeitpunkt der Kleinen Anfragen nicht zu erwarten war, Daten für 2019/20 zu bekommen. Die aufbereiteten Daten finden Sie im Master-File.

Anmerkung

Das Land Rheinland-Pfalz stellt seine Schuldaten online auf der Seite Bm.rlp.de zur Verfügung. Die Daten beziehen sich auf das Schuljahr 2018/19 und wurden mit dem Schulverzeichnis zusammengeführt, um eine klare Identifizierung zu erlauben. Die aufbereiteten Daten finden Sie im Master-File.

Anmerkung

Die Daten für das Land Sachsen-Anhalt sind offizielle Daten des örtlichen Bildungsministeriums und können nur auf Anfrage an Correctiv eingesehen werden. Die Daten beziehen sich auf das Schuljahr 2018/19 und wurden mit dem Schulverzeichnis zusammengeführt, um eine klare Identifizierung zu erlauben. Die aufbereiteten Daten finden Sie im Master-File.